Urheberrechtliche Fragen erzeugen Zukunftssorgen

Kürzlich stolperte ich über einen Blogbeitrag von Ctein im amerikanischen Blog „The Online Photographer“ zum Thema (frei übersetzt) „VHS Kassetten digitalisieren“.

Darin beschreibt Ctein wie er seine Filmsammlung bestehend aus privaten Aufnahmen, Spielfilmen und Fernsehserienmitschnitten auf VHS Kassetten digitalisiert hat. Aus Zeit- und Kostengründen entschied er sich für die Digitalisierung mittels VHS-Player und DVD-Rekorder. Jedoch musste er feststellen, dass sein DVD-Recorder per Macrovision-Verfahren kopiergeschützte VHS Kassetten nicht aufnehmen konnte. Das betraf wohl zirka 30 VHS Tapes mit gekauften Filmen. Hier behalf er sich damit, diese 30 Filme einfach über Filesharing-Netze herunterzuladen, anstatt sie selbst  unter Verwendung eines DVD-Rekorders ohne Macrovisionserkennung selbst zu digitalisieren. Einen Grund für Urheberrechtsverletzung sieht er darin nicht, weil er die Filme ja rechtmässig als VHS Kassette erworben hat und sie nun einfach auf seinen neuen Abspielgeräten auch weiterhin ansehen können möchte.

Dieser Blogbeitrag machte mich auf einige Fragen aufmerksam, die ich mir vielleicht in der fernen Zukunft irgendwann einmal selbst Stellen muss, wenn DVDs und DVD Player so antiquiert wie heute Schellackplatten und Grammophone sind. Wie bekomme ich dann meine bei iTunes, Amazon oder anderen Anbietern gekauften, kopiergeschützten Bücher, Filme, Musik-CDs mit ins nächste oder überübernächste technische Zeitalter?

Als ich diese Frage und den Artikel von Ctein heute mit ein paar Freunden andiskutierte tauchten etliche Fragen und unterschiedliche Rechtsauffassungen auf, wie denn soetwas in Deutschland mit der hier üblichen Rechtssprechung aussehen würde. Recht auf Privatkopie einerseits, Formatumwandlung unter (notwendiger?) Umgehung des Kopierschutzes andererseits. Raubkopien unter diesen Umständen plötzlich legal obwohl illegal hergestellt?

Mal angenommen jemand möchte in Deutschland seine kopiergeschützten VHS Kassetten digitalisieren um sie auch zukünftig weiter ansehen zu können. Wie wäre die Rechtslage? Darf der Kopierschutz umgangen werden um eine Formatumwandlung aus zukunftssicherheitsgründen zu ermöglichen? Oder wird man durch modernisierung der Möglichkeit beraubt, den gekauften Film anzusehen?

Und wäre der Download einer illegalen Kopie in Deutschland (und auch in Amerika – Ctein war sich ja keineswegs sicher, dass sein Vorgehen 100% wasserdicht ist) legal, wenn man im Besitz einer entsprechenden Version des Films auf VHS Kassette ist? Oder ist das Diebesgut, dass man unter keinen Umständen besitzen darf?

Und wie wäre die Rechtslage, wenn man z.B. im iTunes Store einen Film herunterlädt und ihn später auf DVD brennt um ihn von dort eines Tages in ein neueres Format umwandeln zu können?

Diesen Gedanken einmal weitergesponnen ergibt sich fast automatisch die Frage: Wenn man sich von irgendeinem illegalen Server eine digitale Version eines Buches herunterlädt, das man bereits in papierform besitzt, ist man dann illegal im Besitz der digitalen Version oder wäre dies rechtens? Und noch weiter gesponnen: Wenn man sich bei Amazon ein eBook herunterlädt und es später auf einem anderen Gerät lesen möchte, kann man dann guten Gewissens den Kopierschutz umgehen um es in ein auf einem anderen Gerät lesbares Format umzuwandeln ohne sich strafbar zu machen?

Über eure Meinungen und Linktipps zu Quellen in denen dieses Thema besprochen wurde würde ich mich sehr freuen.

2 Antworten auf „Urheberrechtliche Fragen erzeugen Zukunftssorgen“

  1. @Martin hat mich auf die Diskussion hingewiesen:

    Leider kann ich die Links zu den c`t Artikeln nicht zur Verfügung stellen …. ratet mal warum ….. das Urheberrecht.
    Ist sehr interessant, Karsten was Du hier ansprichst.
    Ich bin auch kein Anwalt und Rechtsverdreher, deswegen ist diese Thema auch wie jegliches „rechtliches“ Thema zu handhaben ….
    Mein Prof. (BGB Vorlesung) meinte immer: Frag nen Juristen …. was antwortet er immer als erstes ….. „Es kommt darauf an …..“

    ….. und jetzt auch noch das immaterial Güterrecht …..
    “ Um das ganze auf die Schippe zu nehmen,
    …. witzeln wir in der Arbeit schon rum, ab wann es Gedankenpatente gibt – ups ich habe deinen Gedanken / Idee gedacht muss ich dich jetzt entlohnen?“

    Zurück zum ernst der Sache.

    Anbei ein paar Ergänzungen und am Ende noch praktische Beispiele

    Grundsätzlich sollte einem Bewusst werden, welche unterschiedlichen Parteien betroffen sind …. (Das ist übrigens für jedes Land anders …)
    A) Ersteller, Urheber (Musiker, Grafiker, Fotograf)
    B) immaterielles Gut (Musik, Software, Daten, Digital Fotos, Texte)
    C) Verwertungsgessellschaften (GEMA, VG Wort …. -> https://de.wikipedia.org/wiki/Gema)
    D) Industrie (z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Musikindustrie#Big_Four)
    E) Verbraucher
    F) Gesetzgeber (Urheberrecht und Telemediengesetz https://de.wikipedia.org/wiki/Telemediengesetz)

    Die künstliche „Verknappung“ von Ressourcen (immaterielles Gut) ist das Problem, da diese eben nicht wie materielle Güter endlich sind.
    Oder auch kürzer gesagt, es geht um sehr sehr viel Geld ….
    Hier zeigt OpenSource ein Geschäftsmodell, welches sich nicht auf Lizenzahlungen (Nutzen vom fremden geistigen Eigentum) beruht.

    Mal das ganze versucht abzukürzen.
    1) Jeden von uns sollte ja klar sein, wenn ein Musiker sein Lebensunterhalt damit verdient Musik zu erstellen, das er dafür entlohnt werden will.
    2) Hier handelt er mit der Ware Musik, die wir als Verbraucher beziehen wollen.
    3) Öffentliche v.s. Privatzweck wer zahlt an den Musiker …
    Öffentlich:
    – Internet ist eigentlich immer Veröffentlich (KinoTo, MegaUpload, eMule, YouTube, Facebook, Internet Radio ….)
    Privat:
    – Freunden direkt zur Verfügung stellen (Mail, Zugriffsbeschränkter Bereich, USB – Stick, CD usw.)

    Öffentlich je nachdem, Facebook hat glaube ich inzwischen ein Abkommen mit der GEMA
    Privat – wir alle – CD-Brenner, Drucker, Computer, Rohlinge …. sind GEMA Abgaben im Kaufpreis enthalten

    Was ist somit erlaubt -> Immaterielle Güter im Privatbereich weiterzugeben, da Abgaben via der GEMA erfolgen.
    !!!! Auch Kopiergeschütze Werke dürfen weitergeben werden !!!!!
    => Strafbar ist nur das knacken / brechen des Kopierschutzes
    I) Bedeutet: Abspielen und wiederaufnehmen ist immer erlaubt, egal ob ein Kopierschutz existiert oder nicht
    => Meist ist hier jedoch ein Informationsverlust, Qualitätsverlust Inbegriffen
    z.B. Kopiergeschütze CD; anhören und wieder aufnehmen (auch digital)
    z.B. Kopiergeschütze VHS/ DVD abspielen und erneut digitalisieren
    II) Strafbar ist: von kopiergeschützen Daten den Schutz zu entfernen

    @Amazon: Soweit ich die AGB von Amazon für MP3 verstanden habe, erhält der Käufer ein eingeschränktes Nutzungsrecht ……
    => Kopierschutz zu entfernen ist strafbar …….
    @Apple: Die sind genial an die Nadel hängen; sind übrigens der Apple hat ne Zeitlang mehr Geld mit Verkauf von „Musik“ gemacht als mit der ganzen Hardware …
    =>http://www.heise.de/mac-and-i/meldung/iTunes-Store-bleibt-US-Marktfuehrer-fuer-Online-Filmkaeufe-1328583.html
    => Das ist ein Geschäftsmodell, der einen nie wieder wechseln lässt.
    => In den USA haben die sogar eine Legalisierung Musik Flatrate gestartet. Du zahlt ca. 30$. Kannst deine „illegale“ Musiksammlung von iTunes scannen lassen
    Gibts den Titel in iTunes wird dieser legal deiner AppleMusikSammlung hinzugefügt.

    Vorteil bei @Amazon und @Apple ihre jeweiligen Multimedia Universen funktionieren perfekt auch wir Laien.

    Viele Grüße

    Thomas

    https://www.test.de/Kopierschutz-Was-Sie-duerfen-und-was-nicht-1494022-1493860/
    https://www.test.de/Urheberrecht-Kopierschutz-heilig-1371832-2371832/
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neues-Urheberrecht-tritt-Anfang-2008-in-Kraft-191491.html

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