Urheberrechtliche Fragen erzeugen Zukunftssorgen

Kürzlich stolperte ich über einen Blogbeitrag von Ctein im amerikanischen Blog „The Online Photographer“ zum Thema (frei übersetzt) „VHS Kassetten digitalisieren“.

Darin beschreibt Ctein wie er seine Filmsammlung bestehend aus privaten Aufnahmen, Spielfilmen und Fernsehserienmitschnitten auf VHS Kassetten digitalisiert hat. Aus Zeit- und Kostengründen entschied er sich für die Digitalisierung mittels VHS-Player und DVD-Rekorder. Jedoch musste er feststellen, dass sein DVD-Recorder per Macrovision-Verfahren kopiergeschützte VHS Kassetten nicht aufnehmen konnte. Das betraf wohl zirka 30 VHS Tapes mit gekauften Filmen. Hier behalf er sich damit, diese 30 Filme einfach über Filesharing-Netze herunterzuladen, anstatt sie selbst  unter Verwendung eines DVD-Rekorders ohne Macrovisionserkennung selbst zu digitalisieren. Einen Grund für Urheberrechtsverletzung sieht er darin nicht, weil er die Filme ja rechtmässig als VHS Kassette erworben hat und sie nun einfach auf seinen neuen Abspielgeräten auch weiterhin ansehen können möchte.

Dieser Blogbeitrag machte mich auf einige Fragen aufmerksam, die ich mir vielleicht in der fernen Zukunft irgendwann einmal selbst Stellen muss, wenn DVDs und DVD Player so antiquiert wie heute Schellackplatten und Grammophone sind. Wie bekomme ich dann meine bei iTunes, Amazon oder anderen Anbietern gekauften, kopiergeschützten Bücher, Filme, Musik-CDs mit ins nächste oder überübernächste technische Zeitalter?

Als ich diese Frage und den Artikel von Ctein heute mit ein paar Freunden andiskutierte tauchten etliche Fragen und unterschiedliche Rechtsauffassungen auf, wie denn soetwas in Deutschland mit der hier üblichen Rechtssprechung aussehen würde. Recht auf Privatkopie einerseits, Formatumwandlung unter (notwendiger?) Umgehung des Kopierschutzes andererseits. Raubkopien unter diesen Umständen plötzlich legal obwohl illegal hergestellt?

Mal angenommen jemand möchte in Deutschland seine kopiergeschützten VHS Kassetten digitalisieren um sie auch zukünftig weiter ansehen zu können. Wie wäre die Rechtslage? Darf der Kopierschutz umgangen werden um eine Formatumwandlung aus zukunftssicherheitsgründen zu ermöglichen? Oder wird man durch modernisierung der Möglichkeit beraubt, den gekauften Film anzusehen?

Und wäre der Download einer illegalen Kopie in Deutschland (und auch in Amerika – Ctein war sich ja keineswegs sicher, dass sein Vorgehen 100% wasserdicht ist) legal, wenn man im Besitz einer entsprechenden Version des Films auf VHS Kassette ist? Oder ist das Diebesgut, dass man unter keinen Umständen besitzen darf?

Und wie wäre die Rechtslage, wenn man z.B. im iTunes Store einen Film herunterlädt und ihn später auf DVD brennt um ihn von dort eines Tages in ein neueres Format umwandeln zu können?

Diesen Gedanken einmal weitergesponnen ergibt sich fast automatisch die Frage: Wenn man sich von irgendeinem illegalen Server eine digitale Version eines Buches herunterlädt, das man bereits in papierform besitzt, ist man dann illegal im Besitz der digitalen Version oder wäre dies rechtens? Und noch weiter gesponnen: Wenn man sich bei Amazon ein eBook herunterlädt und es später auf einem anderen Gerät lesen möchte, kann man dann guten Gewissens den Kopierschutz umgehen um es in ein auf einem anderen Gerät lesbares Format umzuwandeln ohne sich strafbar zu machen?

Über eure Meinungen und Linktipps zu Quellen in denen dieses Thema besprochen wurde würde ich mich sehr freuen.

Produktfotografie in der Whitebox

Eine Flasche Fucking Hell
Eine Flasche Fucking Hell
Eine Flasche Fucking Hell

Heute schreibe ich mal etwas über das Thema Produktfotografie. Nein – im Ernst: Heute schreibe ich mal etwas über das Thema Flaschenböden. Und warum es gar nicht so einfach ist, sie richtig gut zu Fotografieren.

Doch der Reihe nach. Der Postmann klingelt. Er bringt mir ein Paket, dessen flüssiger Inhalt von mir schon seit 2010 erwartet wird, seit ich das erste Mal davon erfahren habe.

Um was es geht? Na fucking hell – um „Fucking Hell“ natürlich.

Das Foto links in diesem Artikel entstand in einer sogenannten „Whitebox“ oder „Lichtzelt“ – einem Würfel aus transluzentem, weissen Stoff. Ein auf die Kamera aufgesteckter SB-800 Blitz, der indirekt in die Box hineingeblitzt hat diente als Lichtquelle und sorgte zugleich für Lichtreflexe auf der Flasche und eine gleichmässige Ausleuchtung.

Gemessen an ordentlich ausgeleuchteten Produktfotos aus der Bierwerbung ist das hier natürlich ein Schnappschuss. Aber gemessen an einem normalen Kompaktknipsenschnappschuss ist mein Whitebox-Flaschenfoto schon fast gut, oder?

Ok ok…da war die Freude über das Paket wohl doch etwas grösser als die tatsächliche Bildqualität. 🙂
Deutlich besser wäre es natürlich geworden, wenn ich mir etwas mehr Mühe gemacht hätte Reflektoren zu positionieren, evtl. mit weiteren Lichtquellen experimentiert hätte usw. Aber so waren das 5 Minuten in der Mittagspause und nicht 2 Tage für 6 Mitarbeiter.

Grade wenn man spiegelnde Flächen hat und leicht Freistellen möchte, kann eine Whitebox aber durchaus hilfreich sein, wie ihr auf den folgenden Bildern sehen könnt. Diese habe ich vor einer Weile mit mittlerem Aufwand beim Setup für ein Projekt angefertigt, jedoch nicht gross nachbearbeitet.

iPhone4Giraffe

Wenn man etwas mehr Zeit, Geld und Aufwand investiert, zum Beispiel für ein Cover der Zeitschrift „Macworld“, dann hat man a) auch noch Zeit nebenbei ein Making-of zu drehen und b) bekommt man am Ende ein ganz hervorragendes Produktfoto. Doch seht selbst:

 

Cover creation from Peter Belanger on Vimeo.